Ergänzender Schutz für gesetzlich Versicherte
Restkostenversicherung
Ihre Gesundheit kennt keine Grenzen – Ihr Schutz auch nicht
Ein beruflicher Aufenthalt im Ausland ist eine spannende Chance für Ihre Karriere. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren können, sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Familie umfassend abgesichert sind.
Informationen auf einen Blick
Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse werden die folgenden verbleibenden Restkosten erstattet:
- Arztbehandlung zu 100 %
- Verordnete Medikamente zu 100 %
- Krankenhausbehandlung zu 100 %
- Zahnbehandlung zu 100 %
- Zahnersatz zu 50 %
- Medizinisch notwendiger Rücktransport zu 100 %
Beiträge pro Monat
- Erwachsene 50,52 Euro
- Kinder 34,14 Euro
Hinweise
Der Abschluss der Restkostenversicherung ist nur für GIZ Auslandsmitarbeiter mit Entsendung möglich. (Hauptversicherter)
Wichtige Unterlagen
Antragsformulare
Wir benötigen bitte bei jeder Antragsstellung das ausgefüllte Dokument zur Statusabfrage.
Bitte immer gemeinsam mit dem Antrag an uns weiterleiten. Danke.
Antragsformulare
Allgemeines
Leistungsfall
Informationen zur Leistungserstattung
Erstattung für ambulante / zahnärztliche Behandlungen:
Arztrechnungen werden zunächst von Ihnen selbst gezahlt. Anschließend können Sie die Rechnung zusammen mit dem Erstattungsformular bei der Hallesche Krankenversicherung einreichen. Bitte senden Sie aus Datenschutzgründen keine Rechnungen an DR-WALTER.
Erstattung für stationäre Krankenhausaufenthalte:
Sofern hohe Krankenhausrechnungen gezahlt werden müssen, z.B. im Fall eines Krankenhausaufenthaltes informieren Sie bitte die Hallesche Krankenversicherung mittels der Notrufnummer +49 (0)711 6603 3930. Diese wird dem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung zukommen lassen.
Zur Rechnungseinreichung verwenden Sie bitte immer das ausgefüllte Erstattungsformular der Hallesche Krankenversicherung.
Alle Informationen zur Rechnungseinreichung finden Sie unter folgendem Link:



