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Krankenversicherung

Bei Beendigung des Auslandskrankenversicherungsvertrages über die GIZ besteht die Möglichkeit, eine Weiterversicherung in Anspruch zu nehmen und die Krankenversicherung mit vergleichbaren Tarifen fortzuführen. Für die Erstellung eines verbindlichen Weiterversicherungsangebotes ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn bei der Anmeldung zum GIZ-Auslandsgruppenvertrag noch keine Prüfung der Gesundheitsverhältnisse erfolgt ist.

Die Weiterversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Gruppenvertragsberechtigung beantragt werden und an den GIZ-Auslandsvertrag nahtlos anschließen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Durch den Staat sind Sie bei Berufsunfähigkeit kaum abgesichert. Wenn überhaupt gibt es eine geringe Erwerbsminderungsrente. Und solange man noch mehr als sechs Stunden arbeiten kann, muss eine andere beliebige Tätigkeit angenommen werden. Sichern Sie sich deshalb selbst ab.